Auf dieser Seite werden Ihnen alle veröffentlichten Urteile zum oben genannten Rechtsgebiet auf einer Seite angezeigt.
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- Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei relativ indizierten oder kosmetischen Eingriffen (hier: Augenlasern)
- Anforderungen an die Aufklärung über Behandlungsalternativen bei lumbaler Spinalkanaleinengung
- Angebot eines Medizinprodukts mit irreführenden Angaben über dessen Leistung ist rechtswidrig
- Arzt ist nur verpflichtet, über sogenannte echte Behandlungsalternativen aufzuklären
- Arztvorbehalt für die gewerbliche Entfernung von Tätowierungen rechtmäßig
- Auch Arzt kommt Haftungsprivileg zugute, wenn er als Privatperson Erste Hilfe leistet
- Auch in Arzthaftungssachen ist ein selbständiges Beweisverfahren zulässig
- Aufklärung des Patienten vor der Tür des Operationssaals erfolgt zu spät
- Aufklärungspflicht des Arztes besteht nur hinsichtlich solcher Risiken, die im Zeitpunkt der Behandlung bereits bekannt sind
- Ausgefüllter und unterzeichneter Aufklärungsbogen ist Indiz für ärztliches Aufklärungsgespräch
- Behandlungsfehler durch überlange Operationsdauer (elf Stunden)
- Behauptete Behandlungsfehler bei Implantation einer Knieprothese
- Bei fehlender häuslicher Nachbetreuung nach OP kann Arzt auf stationäre Behandlung bestehen
- Bei mangelhafter ärztlicher Beratung kann ein Mitverschulden des Patienten nur in Ausnahmefällen angenommen werden.
- Bei nur relativer OP-Indikation bedarf es dezidierter Aufklärung über echte Alternative einer konservativen Behandlung
- Betreiben einer Gemeinschaftspraxis begründet eine gesamtschuldnerische Haftung der Partner
- BGH konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals
- BGH über die Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung
- BGH zu Dokumentationspflichten bei Injektionen eines homöopathischen Eigenblutprodukts
- BGH zum Begriff des Diagnosefehlers
- BGH zum Umfang und Zeitpunkt der Risikoaufklärung vor diagnostischen Eingriffen (hier: Myelographie).
- BGH zum Verlust des Vergütungsanspruch des Zahnarztes wegen Behandlungsfehler
- BGH zur revisionsrechtlichen Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung in einem Arzthaftungsprozess
- BGH zur Wirksamkeit einer formularmäßig erklärten Abtretung zahnärztlicher Honorarforderung
- Das Merkmal „Ehrenkodex“ ist im Rahmen der Praxissuche kein geeignetes Suchkriterium
- Die Vornahme eines schwerwiegenden operativen Eingriffs (hier: HWS-Operation) ohne zuvor gesicherte Diagnose kann als grober Behandlungsfehler zu werten sein.
- Die Zahnreinigung im Airflow-Verfahren stellt eine zahnärztliche Tätigkeit dar
- Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen
- Erstbehandelnder Arzt haftet grundsätzlich auch für Behandlungsfehler des zweitbehandelnden Arztes
- Faltenunterspritzen mit hyarulonsäurehaltige Präparate ist erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde
- Fehlende Überzeugung des Gerichts über ärztliche Pflichtverletzung geht zu Lasten des Anspruchstellers
- Fehlender Kenntnisstand von möglichen Fehlerfolgen spricht nicht gegen Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler
- Freisprüche in Sterbehilfe-Fällen: „Sterben lassen“ ist nicht strafbar
- Für die Ausübung der Heilkunde ist eine Niederlassung erforderlich
- Grober ärztlicher Behandlungsfehler durch fehlende Diagnoseeröffnung gegenüber Patiente
- Hausarzt muss bedrohliche Befunde unabhängig von Praxisbesuch des Patienten weitergeben
- Kein Honoraranspruch des Arztes wegen Stornierung eines Arzttermins durch den Partienten
- Kein Schadensersatz nach kosmetischer Brustoperation bei ordnungsgemäßer Aufklärung und Durchführung
- Kein Schmerzensgeld für Patient wegen Verbrühung durch selbst eingeschenkten heißen Tee
- Kein Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht, wenn indizierte und fachgerecht durchgeführte MRT-Aufnahme von Patientin nicht erwartetes „Nacktbild“ ergibt
- Keine Aufklärungspflicht des Zahnarztes über verschiedene Präparationsmethoden (hier: Stufenpräparation gegenüber Hohlkehlpräparation).
- Keine Einstandspflicht des behandelnden Arztes für Befunderhebungsfehler ambulanter Nachbehandler
- Keine Hemmung der Verjährung durch Verfahren vor der Gutachterkommission der Ärztekammer, wenn eine Partei dem Verfahren widerspricht
- Keine Pflicht des Arztes zur Erinnerung an eine zeitlich näher bestimmte Vorsorgeuntersuchung bei nicht sicher bösartigem Befund
- Keine Schadenersatzpflicht von Patienten, der OP-Termin absagt
- Krankenhaus haftet für nicht erkannte Blutung im Gehirn
- Krankenhaus haftet für Schaden infolge Verletzung des Patienten beim Krankentransport
- Krankenhausträger haftet für Verletzung von Reinigungspersonal durch Injektionsnadel
- Nicht indizierte Entscheidung eines Arztes lässt nicht stets den objektiven Zurechnungszusammenhang entfallen
- Nichtverlegung einer Schwangeren in Perinatalzentrum kann grob fehlerhaft sein
- Notwendigkeit der Aufklärung über alternative Strahlentherapie bei Karzinom
- Patient darf Arzttermin jederzeit stornieren, ohne Arzthonorar schuldet
- Patient ist für Führung von Arzthaftungsprozess nicht verpflichtet, sich medizinisches Fachwissen anzueignen
- Patient muss fehlerhafte therapeutische Aufklärung beweisen
- Personenbezogene Daten auf einem Ärzte-Bewertungsportal sind nicht rechtswidrig
- Schadenersatz bei Absage eines OP-Termins?
- Schönheitsoperation – Misserfolg ist kein Behandlungsfehler
- Umkehr der Beweislast bei grobem Behandlungsfehler eines Tierarztes
- Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten trotz Gebotenheit kann Befunderhebungsfehler darstellen
- Unterzeichnetes Einwilligungsformular ist sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht Indiz für den Inhalt des ärztlichen Aufklärungsgespräches
- Vergütungsanspruch des Arztes entfällt nur bei völlig unbrauchbarer Behandlung
- Verwendung von Flächendesinfektionsmittel statt Wundesinfektionsmittel ist grober Behandlungsfehler
- Voraussetzungen eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte (hier: Vertrag mit Tierarzt)
- Wettbewerbsverstoß durch Angebot von Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zum Festpreis
- Zu ärztlichen Aufklärungspflicht vor Augen-OP über notwendige Begleiterscheinungen (hier: Implantation von Multifokallinsen)
- Zu den an einen Tierarzt zu stellenden Sorgfaltsanforderungen bei der Behandlung eines Fohlens
- Zu den Anforderungen an den medizinischen Standard einer Krankenhausversorgung
- Zu den Anforderungen an die Darlegung einer HWS-Distorsion
- Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Hygienemangels in einem Krankenhaus als Ursache einer noskomialen Infektion des Patienten
- Zu den Anforderungen an die Gestaltung eines Stumpfes bei einer Amputationsoperation
- Zu den Anforderungen an die Prüfpflichten des Ärztebewertungsportalbetreibers – hier § 305 SGB V
- Zu den Anforderungen an einen Arzt der Allgemeinmedizin, der für den Notdienst eingeteilt ist
- Zu den Aufklärungsanforderungen bei einer Lebendorganspende
- Zu den Aufklärungspflichten eines Tierarztes vor einer Kolikoperation bei einem Pferd
- Zu den erforderlichen Maßnahmen eines Arztes in der jeweiligen Behandlungssituation
- Zu den Grenzen der Anforderungen an die ärztliche Aufklärung des Krankenhauspatienten über Behandlungsalternativen
- Zu den inhaltlichen Mindestanforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung
- Zu den Organisationspflichten eines niedergelassenen Gynäkologen bei der Auswertung eines CTG
- Zu den Verkehrssicherungspflichten bei der postoperativen Überwachung eines Patienten auf der Intensivstation
- Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Zahnarztes wegen Schlechtleistung
- Zu den Voraussetzungen einer Beweiserleichterung bei Unterlassung der medizinisch gebotenen Erhebung eines Befundes
- Zu der Aufklärungspflicht des Krankenhauspatienten, eine Operation nur durch einen ganz bestimmten Arzt durchführen lassen zu wollen
- Zum Anspruch auf Einsicht in die Pflegeunterlagen
- Zum Anspruch der Erben auf Einsicht in die Krankenunterlagen des Erblassers
- Zum Anspruch eines Patienten gegen eine Klinik auf Auskunftserteilung über die Adresse eines Mitpatienten zwecks Durchsetzung deliktischer Schadensersatzansprüche
- Zum Anspruch gegen einen Hostprovider auf Unterlassung einer Veröffentlichung einer negativen Bewertung auf einem Ärzteportal
- Zum ärztlichen Sorgfaltsmaßstab bei Verordnung von Magensäurehemmern
- Zum Auskunftsanspruch eines durch eine heterologe Insemination gezeugten Kindes gegen den behandelnden Arzt hinsichtlich der Identität des Samenspenders
- Zum Auskunftsanspruch gegen den Arzneimittelhersteller
- Zum Einsichtsrecht des Patienten in die persönlichen Aufzeichnungen eines Psychotherapeuten
- Zum Erfordernis der nochmaligen Aufklärung der Schwangeren über die Möglichkeit der Schnittentbindung
- Zum Frage des Vorliegens eines groben Behandlungsfehlers durch Unterlassen einer Fiebermessung vor einer Zeckenschutzimpfung
- Zum Honoraranspruch des Zahnarztes nach kurzfristiger Terminabsage durch den Patienten
- Zum Löschungsanspruch negativer Bewertungen in einem Ärztebewertungsportal
- Zum Mitverschulden eines Patienten bei Arzthaftung
- Zum Nachbesserungsrecht des Zahnarztes bei fehlerhafter Eingliederung von Zahnersatz
- Zum Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung
- Zum Recht eines Krankenhausträgers, die Aufnahme eines Patienten aufgrund einer Weigerung zur Mitwirkung an einer Testung auf SARS-CoV-2 abzulehnen
- Zum Recht von nächsten Angehörigen bzw. Erben auf Einsicht in die Patientenakte des Verstorbenen
- Zum Schmerzensgeld des Patienten bei fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung und langer Behandlungszeit (hier: 13 Jahre)
- Zum Schmerzensgeld für Infektion durch mangelnde Krankenhaushygiene
- Zum Schmerzensgeld für nicht gerechtfertigte Bandscheibenersatzoperation
- Zum Schmerzensgeld wegen apallischem Syndrom bei Kind durch ärztlichen Behandlungsfehler
- Zum Schmerzensgeldanspruch wegen fehlerhafter Behandlung einer Ellenbogentrümmerfraktur infolge instabiler Osteosynthese
- Zum Schmerzensgeldanspruch wegen ungenehmigter Veröffentlichung von Patientenbildern
- Zum selbstständigen Beweisverfahren in einer Arzthaftungssache
- Zum Umfang der ärztlichen Aufklärung bei einer (noch) nicht allgemein anerkannten medizinischen Behandlungsmethode
- Zum Umfang der ärztlichen Aufklärung bei einer Augenlaseroperation
- Zum Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei einer Schönheitsoperation (hier: Wangenfettanhebung und Unterlidkorrektur)
- Zum Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht vor einer Mandeloperation
- Zum Umfang der ärztlichen Haftung für einen Befunderhebungsfehler
- Zum Umfang der Aufklärung des Patienten vor einer Operation
- Zum Umfang der Risikoaufklärung über mögliche Komplikationen einer Knieprothesen-Operation
- Zum Umfang der zahnärztlichen Aufklärungspflicht vor operativer Entfernung eines Weisheitszahnes
- Zum Umfang des Einsichtsrechts eines Patienten in Krankenhausakten zur Vorbereitung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Hygienemängeln bei einer Operation
- Zum Werbeverbot für ärztliche Fernbehandlungen
- Zum Werbeverbot für eine zahnmedizinische Fernbehandlung
- Zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nach Inbetriebnahme einer Arzneimittelabgabestelle
- Zum Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit
- Zum Widerruf der Approbation als psychologischer Psychotherapeut wegen sexueller Übegriffe
- Zur Abgrenzung eines Diagnoseirrtums von einem Befunderhebungsfehler
- Zur Amtshaftung wegen Fehlers des Notarztes im Rettungsdiensteinsatz
- Zur Amtshaftung wegen unterlassener Entsendung auch eines Notarztwagens durch die Rettungsleitstelle bei einer Notfallindikation
- Zur Anordnung des Ruhend der Approbation wegen Sexualdelikten
- Zur Arzthaftung bei Sprung eines schwer alkoholabhängigen Patienten im Volldelir aus einem Fenste
- Zur Arzthaftung aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers
- Zur Arzthaftung bei Behandlungsfehler bei Implantation eines Verhütungsimplantats
- Zur Arzthaftung bei einem Geburtsschaden
- Zur Arzthaftung bei einem Spritzenabszess des Patienten durch eine als Keimträgerin feststehende Arzthelferin
- Zur Arzthaftung bei einem teils schicksalhaft, teils behandlungsfehlerhaft verursachten Gesundheitsschaden
- Zur Arzthaftung bei Eröffnung einer Abszedierung an der Hand eines Patienten mit kontaminierten Handschuhen
- Zur Arzthaftung bei Missachtung des Golden Standards gegen den Willen des Patienten
- Zur Arzthaftung bei Querschnittslähmung nach Operation und zur „Schallgrenze“ des Schmerzensgeldanspruchs
- Zur Arzthaftung bei unterlassenem Hinweis auf eine mögliche schwere Behinderung des zu erwartenden Kindes
- Zur Arzthaftung bei Versterben einer Patientin nach einem durch fehlerhafte Narkoseführung bei einer Brustimplantat-Operation verursachtem Herz-Kreislauf-Stillstand
- Zur Arzthaftung bei zu früh eingebrachten Langzeitprovisorien
- Zur Arzthaftung für Funktionsverlust einer Schulter
- Zur Arzthaftung für Infektion nach Injektion
- Zur Arzthaftung für Sturz eines Kleinkindes während einer Ergotherapie
- Zur Arzthaftung für unterlassene Behandlungsmaßnahme, die zum Behandlungszeitpunkt aber auch nicht Facharztstandard war
- Zur Arzthaftung im Falle fehlerhafter Eingriffsaufklärung
- Zur Arzthaftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende
- Zur Arzthaftung wegen Befunderhebung bei einem Geburtsvorgang mit einem von Beginn an nur notdürftig reparierten CTG-Gerät
- Zur Arzthaftung wegen Durchführung lebens- und leidensverlängernden Maßnahmen
- Zur Arzthaftung wegen erlittener Verbrennungen bei einer MRT-Untersuchung mangels Schutz durch geeignetes Isolationsmaterial
- Zur Arzthaftung wegen fehlerhafter Augenlaserung
- Zur Arzthaftung wegen grob fehlerhafter Behandlung einer Anorexie-Patientin
- Zur Arzthaftung wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung vor einer Lebendorganspende (hier: Nierenspende)
- Zur Arzthaftung wegen Suizidversuch in Psychiatrie
- Zur Arzthaftung wegen Übersehen einer Verdickung in der Brust
- Zur Arzthaftung wegen unterlässener Aufklärung über Alternativen zum Kaiserschnitt
- Zur Arzthaftung wegen unterlassener Desinfektion bei einer Injektion
- Zur Arzthaftung wegen unterlassener Empfehlung zu Mammographie
- Zur Arzthaftung wegen unterlassener Kenntnisnahme eines Laborbefundes
- Zur Arzthaftung wegen unterlassener Prüfung, ob eine Trokarspitze im Kniegelenk des Operierten verblieben ist
- Zur Arzthaftung wegen Vergessen eines Bauchtuchs im Operationsgebiet
- Zur ärztlichen Aufklärungspflicht bei Covid-19-Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff
- Zur ärztlichen Aufklärungspflicht bei der Routineimpfung eines Kleinkindes
- Zur ärztlichen Aufklärungspflicht bei einem Eingriff hinsichtlich des Risikos einer dauerhaften Lähmung
- Zur ärztlichen Aufklärungspflicht bei Schönheitsoperation (hier: Bauchdeckenstraffung)
- Zur ärztlichen Aufklärungspflicht bei Verabreichung von Medikamenten
- Zur ärztlichen Aufklärungspflicht bezüglich des Risikos von Lähmungen bei einer relativ indizierten Operation
- Zur ärztlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich Behandlungsalternativen
- Zur ärztlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich Risiko der Blendempfindlichkeit nach Augenlasern
- Zur ärztlichen Aufklärungspflicht über die Risiken der Faltenunterspritzung
- Zur ärztlichen Haftung bei missglückter Schönheitsoperation (hier: Fettabsaugung)
- Zur ärztlichen Informationspflicht hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten einer alternativen Behandlungsmethode
- Zur Aufklärungspflicht des Arztes bei Behandlung mit einer Neulandmethode
- Zur Aufklärungspflicht des Arztes bei Kombination zweier Eingriffe
- Zur Aufklärungspflicht des Arztes hinsichtlich bestehender Behandlungsalternativen
- Zur Aufklärungspflicht des Arztes hinsichtlich des Aufschiebens oder Unterlassens eines Eingriffs
- Zur Aufklärungspflicht des Arztes über Gefahren bei vom Patienten verweigerter Behandlung
- Zur Aufklärungspflicht des eine Laseroperation durchführenden Arztes
- Zur Aufklärungspflicht des Kassenpatienten und den Voraussetzungen, nur durch den Chefarzt behandelt zu werden
- Zur Aufklärungspflicht des Krankenhauspatienten, eine Operation nur durch einen ganz bestimmten Arzt durchführen lassen zu wollen
- Zur Aufklärungspflicht des Zahnarzt über Risiken der Extraktion eines Weisheitszahnes und Alternativen hierzu
- Zur Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten
- Zur Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination
- Zur Beachtlichkeit der Weigerung des Patienten, sich untersuchen zu lassen, in einem späteren Haftpflichtprozess
- Zur Bedenkzeit des Patienten zwischen Aufklärung und Einwilligung
- Zur Beweis- und Darlegungslast bei Inanspruchnahme des Arzneimittelherstellers wegen Gesundheitsbeeinträchtigung
- Zur Beweiserleichterung im Arzthaftungsprozeß wegen Dokumentationsmangels
- Zur Beweiserleichterung im Arzthaftungsprozess bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht von medizinischen Befunden
- Zur Beweislast bei einer Gesundheitsbeschädigung durch eine mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig ausgeführte Operation
- Zur Bindung des Rettungssanitäters an Weisungen des Notarztes
- Zur Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess
- Zur Darlegungslast der Kausalität eines Schadensereignisses für das Ausbleiben einer erwarteten Gewinnsteigerung einer Anwaltskanzlei
- Zur Darlegungslast und Beweiserleichterung des Patienten zum voll beherrschbaren Risiko
- Zur Entziehung der Zulassung als Vertragszahnarzt wegen heimlicher Herstellung von Videoaufnahmen im Umkleideraum der Praxis
- Zur Erforderlichkeit einer ärztlichen Grundaufklärung
- Zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag
- Zur Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegenüber Heilpraktiker
- Zur Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten einer intensitätsmodulierten Strahlentherapie (IMRT) in der privaten Krankenversicherung
- Zur Frage der Arzthaftung wegen Aufnahme eines offensichtlich vernachlässigten Kleinkindes durch eine Pflegemutter nach ärztlicher Beratung
- Zur Frage der Arzthaftung wegen Nichtaufnahme eines Patienten mit schmerzhaften Beschwerden durch eine Penisprothese
- Zur Frage der Arzthaftung, wenn Patient entgegen der getroffenen Absprache Klinik verlässt und kurz darauf verstirbt
- Zur Frage der Haftung des Gynäkologen für ungewollte Schwangerschaft
- Zur Frage der Haftung eines Hausarztes gegenüber einer Krankenkasse für das Ausstellen von Rezepten ohne Untersuchung des Patienten
- Zur Frage der Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung in Eizellentransfer bei künstlicher Befruchtung
- Zur Frage der öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Haftung bei Behandlung durch einen Durchgangsarzt.
- Zur Frage der Tierarzthaftung im Zusammenhang mit dem Sturz eines narkotisierten Pferdes in der Aufwachbox
- Zur Frage des Amtshaftungsanspruches eines Krampfanfallpatienten wegen Verbringung in ein neurologisches Krankenhaus statt in einneurochirurgisches Krankenhaus
- Zur Frage des Anspruchs eines Patienten auf Honorarerlass oder Entfallen des zahnärztlichen Honoraranspruches
- Zur Frage des Behandlungsfehlers bei unzureichender Ausstattung des Arztes
- Zur Frage, wann das Unterlassen einer ärztlichen Maßnahme einen Behandlungsfehler darstellt
- Zur fristlosen Kündigung eines Chefarztes wegen wiederholter Honorarberechnung ohne persönliche Leistungserbringung
- Zur Gestaltung des Heil- und Kostenplans eines Zahnarztes
- Zur Haftung auf Schmerzensgeld wegen fehlerhaft durchgeführter Laseroperation am Auge
- Zur Haftung bei Komplikationen nach der ärztlichen Behandlung sog. Besenreiser
- Zur Haftung des Arztes wegen eines fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruchs
- Zur Haftung des fehlerhaft erstbehandelnden Arztes für die Folgen eines fehlerhaften Zweiteingriffs
- Zur Haftung des Hausarztes wegen nicht erfolgter Abklärung eines Kompartmentsyndroms
- Zur Haftung des Klinikbetreibers wegen fehlendem Personal auf Intensivstation
- Zur Haftung des Krankenhausträgers für alkoholkranken Belegarzt
- Zur Haftung des Orthopäden im Zusammenhang mit der Durchführung einer Arthroskopie
- Zur Haftung des Therapeuten für Sturz eines Kindes während einer Ergotherapie
- Zur Haftung des Zahnarztes bei Implantatbehandlung vor Zusage der Kostenübernahme durch Privatversicherer
- Zur Haftung des Zahnarztes bei vollständiger Unbrauchbarkeit einer Zahnprothetik
- Zur Haftung des Zahnarztes bei Wahl einer nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode
- Zur Haftung eines Frauenarztes wegen heimlicher Erstellung von Bildaufnahmen von Patientinnen
- Zur Haftung eines Physiotherapeuten für Patientenunfall in seiner Praxis
- Zur Haftung für ein infektionsbedingtes multiples Organversagen wegen Hygienemängeln in einer Zahnarztpraxis
- Zur Haftung für Gesundheitsschäden des Patienten bei Krankentransport
- Zur Haftung im Falle des Zusammenwirkens mehrerer Ärzte aus verschiedenen Fachgebieten
- Zur Herstellerhaftung für Kosten einer Austauschoperation wegen implantierten mangelhaftem Cardioverter-Defibrillators
- Zur Hinweispflicht des Heilpraktikers auf notwendige schulmedizinische Behandlung
- Zur Ingangsetzung der Regelverjährungsfrist von Ansprüchen aus Arzthaftung
- Zur Irreführung bei Bewerbung der Kernspinresonanztherapie durch einen Arzt
- Zur Irreführung bei Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel
- Zur Kündigung eines Zahnbehandlungsvertrages durch den Zahnarzt
- Zur Mängelbeseitigung bei Zahnarztleistungen
- Zur Notarzthaftung wegen Verkennen einer Subarachnoidalblutung in einer Notfallsituation
- Zur Obhutspflicht des Arztes für vom Patienten nach Aufforderung abgelegte Sachen
- Zur Persönlichkeitsrechtverletzung durch heimliche Videoaufnahmen in Arztpraxis durch Filmteam
- Zur Pflicht eines Zahnarztes auf Durchführung eines Allergietests vor Einsetzen eines Zahnersatzes
- Zur prozessualen Beweiswürdigung bei Infektion mit multiresistenten Krankenhauskeimen
- Zur Prüfungspflicht eines privat Krankenversicherten hinsichtlich des Inhaltes von Arztrechnungen
- Zur Rechtmäßigkeit heimlicher Videoaufnahmen durch einen Fernsehsender in einer Arztpraxis
- Zur Rechtswidrigkeit einer Widerrufsbelehrung in zahnärztlichen AGBs
- Zur Rechtswidrigkeit von Werbung auf Website eines Arztes für Schönheitsoperation mit Hilfe von Vorher-Nachher-Bildern
- Zur Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen
- Zur Reichweite der Aufklärungspflicht vor einer kosmetischen Brustoperation
- Zur Reichweite der Verantwortlichkeit des nur aufklärenden Arztes
- Zur sekundären Darlegungslast der Behandlerseite hinsichtlich des Einhaltens von Hygienestandards bei behaupteten Hygieneverstößen
- Zur Tierarzthaftung bei Tod eines Pferdes nach einem groben Befunderhebungsfehler
- Zur Tierarzthaftung bei unterlassener notwendiger Aufklärung über die Möglichkeit eines anaphylaktischen Schocks vor Durchführung einer Injektionsbehandlung mit verschiedenen homöopathischen Mitteln bei einem wertvollen Pferd
- Zur Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei Wahl zwischen offener Biopsie oder Stanzbiopsie
- Zur Umfang der Pflicht des Tierarztes zur Risikoaufklärung vor Operation eines Pferdes
- Zur Unerheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens
- Zur Verjährung deliktischer Ansprüche im Arzthaftungsprozess
- Zur Verjährung von Ansprüchen aus Arzthaftung
- Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Arzt
- Zur Verkehrssicherungspflicht eines Krankenhauses hinsichtlich der Gefahr eines Sturzes
- Zur Verkehrssicherungspflicht im Krankenhaus im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbindung nicht kompatibler Schlauchsysteme
- Zur Verpflichtung des Arztes gegenüber dem geschädigten Patienten zur Auskunft über die Identität des unfallverursachenden Mitpatienten
- Zur Vertretungsmacht bei Abschluss eines Laboruntersuchungsvertrages
- Zur Vornahme einer Schönheitsoperation bei Verdacht auf eine psychische Störung
- Zur Zahnarzthaftung bei unzureichender Aufklärung über alternative Anästhesiemethoden
- Zur zahnärztlichen Haftung bei nicht indizierter Extraktion von Zähnen
- Zur zahnärztlichen Haftung bei zahnprothetischer Behandlung
- Zur zahnärztlichen Haftung wegen unzureichender Aufklärung über die Folgen bei Unterlassen einer gebotenen Behandlung
- Zur Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet (www.jameda.de)
- Zur Zulässigkeit der Übertragung der ärztlichen Aufklärung auf einen Medizinstudenten im praktischen Jahr
- Zur Zulässigkeit eins Ärztebewertungsportals
- Zur Zumutbarkeit einer Nachbesserungsmaßnahme bei Eingliederung von Zahnersatz