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- Auch ein sich selbst im Verfahren vertretender Rechtsanwalt hat Vorkehrungen für den Krankheitsfall zu treffen
- beA: 3.000 € Geldbuße wegen Verstoßes gegen die passive Nutzungspflicht
- Bei Versendung erst wenige Minuten vor Fristablauf (hier: 5 Minuten) und Störung durch übliche technische Störungen, ist eine Fristversäumung verschuldet
- Ein Rechtsanwalt ist gewohnheitsrechtlich verpflichtet, bei Verhandlungen auch vor dem Amtsgericht eine Robe zu tragen
- Keine Haftung des Rechtsanwalts für verspätete Klageerhebung, wenn diese auf unzutreffende Angaben seines Mandanten beruht
- Verstoß gegen das berufsrechtliche Umgehungsverbot liegt auch dann vor, wenn Kontaktaufnahme durch gegnerischen Mandanten erfolgt
- Zu Warn- und Hinweispflichten des Anwalts außerhalb des ihm erteilten Mandats
- Zu Beweis und Gegenbeweis hinsichtlich des Eingangs eines in den Nachtbriefkasten eingeworfenen Schriftsatzes
- Zu den Pflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens, wenn eine psychische Schädigung des Mandanten in Betracht kommt
- Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Ruhen des Verfahrens angeordnet wird
- Zu den Sorgfalts- und Beratungspflichten des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der Prüfung der Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens und der Führung von Vergleichsverhandlungen
- Zum Umfang der anwaltlichen Beratungs- und Belehrungspflichten
- Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen gegenüber einem Vermieter
- Zum Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts auf Veröffentlichung von Zitaten aus einem Anwaltsschreiben
- Zum Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Berufungsfristversäumung bei Unerreichbarkeit des Empfangsgeräts des Berufungsgerichts
- Zum Zurechnungszusammenhang zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und der gerichtlichen Fehlentscheidung
- Zur anwaltlichen Aufklärungspflicht über den Inhalt eines beabsichtigten Vergleichs
- Zur anwaltlichen Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Fristen und Zustellungszeitpunkten im Kündigungsschutzrecht
- Zur Anwaltshaftung bei fehlerhafter Beratung bezüglich des Vergleichsschlusses über den Zugewinnausgleichsanspruch
- Zur Anwaltshaftung bei Übermittlung einer Selbstanzeige an die Finanzverwaltung ohne vorherige Abstimmung mit dem Mandanten
- Zur Anwaltshaftung bei unzutreffender Beratung über die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens
- Zur Anwaltshaftung wegen fehlender Aufklärung des Mandanten über versicherungsrechtliche Ausschlussfristen einer Unfallversicherung
- Zur Anwaltshaftung wegen Fristversäumung durch Benutzung eines Wandkalenders
- Zur Anwaltshaftung wegen nicht erfolgter Belehrung über die Aussichtslosigkeit einer Klage
- Zur Anwaltshaftung wegen Unvollständigkeit einer Markenrecherche
- Zur Anwaltshaftung wegen Verwendung unzutreffender Fachausdrücke zur Beendigung eines Vertrages
- Zur Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Erfolgsaussicht der vom Mandanten angestrebten Klage
- Zur außerordentlichen Kündigung wegen weisungswidrigem Sammeln von Pfandflaschen
- Zur Darlegungs- und Beweislast im Anwaltsregress wegen fehlerhaft geführter Unterhaltsabänderungs- und Scheidungsverfahren
- Zur Frage der Anwaltshaftung bei Abweichung des Anwalts von dem Mandanten gefertigten Schriftsätze
- Zur Haftung des Anwalts wegen unzureichender Aufklärung über werkvertragliche Gewährleistungsansprüche
- Zur Haftung des neu eintretenden Sozius für Altverbindlichkeiten
- Zur Haftung von Rechtsanwälten, die nacheinander demselben Auftraggeber Schaden zufügen.
- Zur Hinweispflicht des Rechtsanwalt zur Honorarhöhe bei für ihn erkennbar eingeschränkter finanzieller Mittel des Mandanten
- Zur Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf die Möglichkeit der Beratungshilfe
- Zur Höhe des Vermögensschadens bei Erschleichung einer Anstellung als Rechtsanwalt durch einen Nichtjuristen
- Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“
- Zur Persönlichkeitsverletzung durch Bezeichnung eines Rechtsanwalts als Winkeladvokat
- Zur Pflicht des Rechtsanwalt auf Herausgabe seiner Handakte an seinen Mandanten
- Zur Pflicht des Rechtsanwalts, auf das Entstehen einer Erstberatungsgebühr hinzuweisen
- Zur Rechtswidrigkeit einer Gewinnbeteiligung eines Unternehmens an Honorareinnahmen einer Anwaltskanzlei
- Zur Rechtswidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung mit Mandanten, denen PKH bewilligt wurde
- Zur Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr für das Anwaltshonorar
- Zur Verjährung der Anspruchs auf Herausgabe der anwaltlichen Handakten
- Zur Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Berufsunwürdigkeit infolge Straftatbegehung
- Zur Verweigerung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen massiver Beleidigung des Ausbilders während des Referendariats und hieraufhin erfolgender strafrechtlich rechtskräftiger Verurteilung
- Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist infolge eines Defekts des Telefaxgerätes beim Berufungsgericht