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- Architektenvertrag: Baukostenobergrenze ist Beschaffensvereinbarung für Planungsleistung des Architekten
- Auch eine Abschlagsrechnung muss prüffähig sein
- Bei einer Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten haftet der Bauunternehmer im Innenverhältnis in der Regel allein
- Bundesgerichtshof präzisiert Pflichten des Architekten
- Der mit der Planung beauftragte Architekt trägt allein das Risiko der Auswahl der Konstruktion
- Haftung des Architekten bei Baukostenüberschreitung schon mit Unterzeichnung des Planervertrages
- Ist Werk wertlos, kann Werklohn um 100% gemindert werden
- Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind europarechtswidrig und nicht mehr anwendbar
- Mindestpreisgebot nach Art. 10 §§ 1, 2 MRVG, § 7 Abs. 3 und 5 HOAI ist in Zivilrechtsstreit weiter anzuwenden
- Nachforderung auf Basis der Mindestsätze der HOAI unzulässig
- Verbindliche Mindest- und Höchstsätze der HOAI unvereinbar mit EU-Recht
- Voraussetzungen für eine Haftung des Architekten als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn
- Zu den Pflichten des Architekten beim Hausbau insbesondere bei der Abdichtung und Trittschalldämmung
- Zum Umfang der Überwachungstätigkeit eines Architekten
- Zum Zustandekommen eines Werkvertrages trotz fehlender Einigung über den Werklohn
- Zur Architekten- und Statikerhaftung wegen Nichtbefahrbarkeit eines Tiefgaragenstellplatzes für Mittelklassefahrzeuge aufgrund der Position eines Stützpfeilers
- Zur Architektenhaftung bei fehlerhafter Beratung in der Grundlagenermittlung
- Zur Aufklärungspflicht des Architekten hinsichtlich der Standsicherheit des Bauvorhabens
- Zur Frage der Haftung des Architekten für Baukostenüberschreitung wegen fehlender Information an den Bauherrn
- Zur Frage des Nachbesserungsrechts des Architekten
- Zur Haftung des Architekten bei Fehlern in der Grobkostenschätzung und teilweisem Verstoß des Bauherrn gegen das Schwarzarbeitsverbots
- Zur Haftung des Architekten für Schaden durch Baukostenüberschreitung
- Zur Haftung des Architekten wegen unterlassener Bauüberwachung
- Zur Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten wegen Organisationsverschulden bei arbeitsteiliger Bauüberwachung
- Zur Haftung des mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln seiner Leistung
- Zur konkludenten Abnahme von Architektenleistungen
- Zur Prüfungspflicht eines Landschaftsarchitekten hinsichtlich Brauchbarkeit von Baumaterial im Außenbereich
- Zur Verkehrssicherungspflicht von Architekt und Bauherrn wegen für Kinder gefährliche bauliche Anlagen
- Zur Verkörperung der planerischen Leistung in einem Bauwerk als ungeschriebene Voraussetzung gem. § 650e BGB