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Zur Pflicht der Jagdausübungsberechtigten zum Schutz von Verkehrsteilnehmern vor Verkehrsunfällen infolge Wildwechsels während einer Treibjagd oder Drückjagd

LG Rostock, Urteil vom 06. September 2002 – 4 O 176/02 1. Droht Dritten aus der Durchführung einer Jagdveranstaltung ein Eingriff in ihre durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgüter und unterlässt der Jagdausübungsberechtigte die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen … Weiterlesen

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