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Zur Beweislastumkehr bei Vernachlässigung einer vorausgesetzten Befundsicherungspflicht des Herstellers

BGH, Urteil vom 07.06.1988 – VI ZR 91/87 1. Für den Beweis, daß ein Produktfehler im Verantwortungsbereich des Herstellers entstanden ist, kann unter besonderen Umständen zugunsten des Geschädigten eine Beweislastumkehr in Betracht kommen, wenn der Hersteller aufgrund der ihm im … Weiterlesen

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