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Zum Kündigungsrecht des Gastättenpächters bei corona-bedingter Gaststättenschließung

LG Kaiserslautern, Urteil vom 13. April 2021 – 4 O 284/20 Bei corona-bedingter Gaststättenschließung hat der Pächter ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung nach §§ 581 Abs. 2, 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB. (Leitsatz des Gerichts) Tenor … Weiterlesen

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