Guten Tag Herr Skwar,
unter https://rabüro.de/zur-vereinbarung-eines-umlageschluessels-im-wohnungsmietvertrag/ bin ich im Zuge meiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf Ihre ansprechende Webseite aufmerksam geworden und möchte Ihnen diesbezüglich einen kleinen Ergänzungsvorschlag unterbreiten.
Wir von JuraForum.de haben vor kurzem unseren Artikel zum Thema „Kaution – Regelungen der Zahlung, Rückzahlung und Einbehaltung im Mietrecht“ veröffentlicht.
Hier finden interessierte Leser*innen einen transparenten Überblick sowie umfangreiche Informationen zu den folgenden Aspekten:
- Was ist eine Kaution?
- Kaution für Miete / Wohnung
- Kaution – Höhe gemäß BGB
- Mietkautionsbürgschaft / Bürgschaftsurkunde
- Kaution anlegen – Zinsen / Sparbuch
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
- Kaution beim Mietwagen
Den Artikel finden Sie hier:
https://www.juraforum.de/lexikon/kaution
Ich kann mir vorstellen, dass sich für Interessierte, die sich weiter informieren möchten, ein Querverweis von Ihrer Webseite auf unseren Artikel sehr gut anbieten würde.
Mit besten Grüßen aus Hannover
Christian Landsmann
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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