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Gerichtsvollzieher darf auch während der Dauer der Covid19-Pandemie antragsgemäß einen Termin zur Vermögensauskunft ansetzen.

AG Bremen, Beschluss vom 06. Januar 2021 – 246 M 460029/21 Gerichtsvollzieher darf auch während der Dauer der Covid19-Pandemie antragsgemäß einen Termin zur Vermögensauskunft ansetzen. (Leitsatz des Gerichts) Tenor Die Erinnerung der Schuldnerin gegen die Ladung zur Vermögensauskunft am 08.01.2021 … Weiterlesen

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