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Keine Verfahrenskostenbeihilfe, wenn zuvor bestehender Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss nicht geltend gemacht wurde

OLG Hamm, Beschluss vom 17.06.2014 – 11 WF 98/14 Verfahrenskostenhilfe ist wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung zu versagen, wenn ein zuvor bestehender Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss nicht geltend gemacht worden ist, solange die vorschusspflichtige Person noch leistungsfähig war.(Rn.8) (Leitsatz des Gerichts) … Weiterlesen

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