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Zur Ahndung von Lenk- und Ruhezeitenverstößen über die letzten 28 Vorfälle hinaus

OLG Hamm, Beschluss vom 30.11.2010 – 5 RBs 158/10 Aus der gesetzlichen Verpflichtung von Kraftfahrern, Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten lediglich 28 +1 Tage mit sich zu führen, folgt nicht, dass die Auswertung der Fahrerkarte und der Ahndungszeitraum auf … Weiterlesen

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