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Zur Haftung bei Schadensverursachung im Gefälligkeitsverhältnis (hier: 24 verendete Kois)

LG Magdeburg, Urteil vom 25.07.2012 – 10 O 81/12 Eine konkludent vereinbarte Haftungsfreistellung im Gefälligkeitsverhältnis ist nicht anzunehmen, wenn der Schädiger eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. (Leitsatz des Gerichts) Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.750,01 € nebst Zinsen … Weiterlesen

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