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Intensive Nutzung des Internets zu Privatzwecken während der Arbeitszeit kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

BAG, Urteil vom 07.07.2005 – 2 AZR 581/04 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang (“ausschweifend”) nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten … Weiterlesen

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