Kündigungsandrohung kann Fahrverbot verhindern

OLG Bamberg, Beschluss vom 26.01.2011 – 3 Ss Owi 2/2011

Schreiben des Arbeitgebers mit Kündigungsandrohung ausreichend für Annahme einer Existenzgefährdung

Wie der ADAC berichtet, hat des OLG Bamberg in einem Beschluss vom 26.01.2011 (3 Ss OWi 2/2011) ein Schreiben des Arbeitgebers mit einer Kündigungsandrohung als ausreichend angesehen, um dem Betroffenen ein drohendes Fahrverbot zu ersparen.

In dem zu verhandelnden Fall hatte das Amtsgericht einen Außendienstmitarbeiter einer Landmaschinenfirma zu einer Geldbuße von 240 EUR verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt, nachdem dieser bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h einen ungenügenden Sicherheitsabstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten hatte.

Der Anwalt des Betroffenen legte daraufhin zur Abwendung des Farhrverbots ein ein Schreiben des Arbeitgebers vor, wonach dieser dem Außendienstarbeiter die Kündigung androhte, wenn dieser einen Monat nicht fahren dürfe.

Entgegen der Auffassung des Amtsgericht, hielt das OLG Bamberg ein solches Schreiben alleine für ausreichend, um eine Existenzgefährdung nachzuweisen. Das Amtsgericht hätte den Arbeitgeber persönlich als Zeugen laden und befragen müssen, sofern es Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Schreibens hegte. Daher wurde die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

RA Skwar

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