KG Berlin, Urteil vom 29. September 1997 – 8 U 1339/96
Zur Pflicht des Vermieters, der vorzeitigen Beendigung eines Mietvertrages zuzustimmen
Hat der Mieter ein schutzwürdiges Interesse an der vorzeitigen Vertragsaufhebung und stellt er ein für den Vermieter akzeptablen Nachmieter, kann der Vermieter nach Treu und Glauben verpflichtet sein, seinen Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.
Ein Ersatzmieter tritt mit allen Rechten und Pflichten in einen bestehenden Vertrag ein. Die Akzeptierung eines Nachmieters kann hingegen die Aufhebung des bisherigen Mietvertrages mit dem alten Mieter bedeuten.