Zum Recht auf Abschneiden Beseitigung von vom Nachbargrundstück überhängenden Baumzweigen

AG Würzburg, Urteil vom 22.09.2000 – 14 C 1507/00

§ 910 BGB gibt das das Recht, die von einem anderen Grundstück in ein Grundstück hineinragende Baumzweige abzuschneiden. BGB § 1004 gibt darüber hinaus das Recht, deren Beseitigung zu verlangen.

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