Amtsgericht Bochum, Beschluss vom 23.06.2020 80 IN 326/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 12998 eingetragenen rent-a-guide GmbH, Huestr. 6, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Florian Ziegler, Huestr. 6, 44787 Bochum, Frau Sarah Ziegler, Huestr. 6, 44787 Bochum und Herrn David Stächele, Huestr. 6, 44787 Bochum
ist am 23.06.2020, um 09:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Kunz, Viktoriastr. 57, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).