Wie Spiegel-Online heute berichtet, hat das Verwaltungsgericht Potsdam durch Beschluss vom 17.02.2021 – VG 6 L 103/21 – entschieden, dass eine unheilbar an Lymphdrüsenkrebs im Spätstadium erkrankte Patientin aus Potsdam umgehend eine Impfung gegen COVID 19 zu erhalten hat.
Die staatliche Fürsorgepflicht, so zitiert Spiegel Online aus dem bislang nicht veröffentlichten Beschluss »schließt es aus«, Personen, »die aufgrund individueller Umstände ganz konkret am wahrscheinlichsten mit dem Tod bedroht sind, hinter Personen einzuordnen, für die das nur aufgrund abstrakter Annahmen« wie eines hohen Alters gelte.
Der im Eilverfahren ergangene Beschluss soll rechtskräftig geworden sein. Die Patientin habe am gestrigen Nachmittag ihre erste Schutzimpfung erhalten.
Quelle: Spiegel Online vom 04.03.2021: »Es ist ein Glücksspiel«