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Keine Haftung des Arzneimittelherstellers bei konkret möglicher alternativer Schadensursache

LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 20.12.2018 – 1 O 73/12 Die Kausalitätsvermutung nach § 84 Abs. 2 AMG ist ausgeschlossen, wenn es eine konkret mögliche alternative Schadensursache gibt, die für sich allein oder im Zusammenwirken mit anderen, dem in Anspruch genommenen … Weiterlesen

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