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Vogelschlag ist außergewöhnlicher Umstand für Flugverspätung

LG Darmstadt, Urteil vom 24.07.2013 – 7 S 242/12 Vogelschlag ist außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der EG-VO Nr. 261/2004; zu den Erfordernissen im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Ersatzflugzeuges; keine Verpflichtung der Fluggesellschaft zum Chartern … Weiterlesen

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