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Anders als bei Sachen ist bei Tieren die Verhältnismäßigkeitsschwelle höher als 130%

OLG München, Urteil vom 11.04.2011 – 21 U 5534/10 Anders als bei Sachen ist wegen § 251 II 2 BGB bei Tieren, die keine Sachen sind (§ 90a Satz 1 BGB), die Verhältnismäßigkeitsschwelle nicht bei 130 % anzusetzen, sondern höher. … Weiterlesen

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