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Zur Ahndung des Verstoßes gegen ein gerichtliches Verbot zur Kontaktaufnahme zu einer Person

AG Leipzig, Beschluss vom 28.05.2010 – 335 F 02833/09 Der Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot, mit einer Person in Kontakt zu tren (hier: Kontaktaufnahme über das Internet unter Pseudonym) kann durch Ordnungsgeld oder -haft geahndet werden. Tenor 1. Gegen den … Weiterlesen

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