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Zur Bedeutung der Angabe „TÜV neu“

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2014 – 9 U 233/12 1. Beschreibt der Verkäufer einen Gebrauchtwagen für eine Versteigerung bei Ebay mit dem Zusatz “TÜV neu”, so liegt darin in der Regel eine Willenserklärung, die auf den Abschluss einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung … Weiterlesen

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