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Zum Prüfungsumfang zur Frage, ob Parteien bestimmte Verwendung der Kaufsache vorausgesetzt haben

BGH, Urteil vom 06.12.2017 – VIII ZR 219/16 Bei der Prüfung, ob die Parteien nach dem Vertrag eine bestimmte Verwendung der Kaufsache vorausgesetzt haben, sind nicht nur der Vertragsinhalt, sondern auch die Gesamtumstände zu berücksichtigen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils … Weiterlesen

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