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Zum Abzug neu für alt im Rahmen eines Haftpflichtschadens wegen Beschädigung eines Gebäudes
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2012 – 7 U 110/11 Der Bestimmung des Haftpflichtschadens ist bei der Beschädigung eines Gebäudes § 249 BGB zugrunde zu legen. Der Schädiger hat die Kosten der Wiederherstellung des Gebäudes zu tragen, wobei die Grundsätze des … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Versicherungsrecht, Zivilrecht
Verschlagwortet mit Haftpflichtversicherung, neu für alt Abzug
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