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Zur Anwendbarkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) auf Messenger-Dienste

LG Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2018 – 2-03 O 430/17 1. Der Anwendungsbereich des NetzDG in § 1 Abs. 1 NetzDG ist unklar und daher auslegungsbedürftig. 2. Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die unter Verwendung des Facebook-Messenger nicht öffentlich zwischen nur zwei Personen erfolgt sind, … Weiterlesen

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