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Zu den Anforderungen bei Ermittlung sog. “versteckter” Behauptungen durch den Tatrichter
BGH, Urteil vom 28.06.1994 – VI ZR 273/93 Zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen sowie zu den Anforderungen bei Ermittlung sog “versteckter” Behauptungen durch den Tatrichter. (Leitsatz des Gerichts) Tatbestand 1 Kläger und Beklagter sind Mitglied derselben politischen Partei; der … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Zivilprozessrecht
Verschlagwortet mit Meinungsäußerung, Tatsachenbehauptung
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