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Ein Lotteriegewinn ist auf die Grundsicherung nach dem SGB II anzurechnen

Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.2010 – L 19 AS 77/09 Ein Lotteriegewinn ist auf die Grundsicherung nach dem SGB II anzurechnen, da es sich hierbei um den Zufluss von Einkommen im sozialrechtlichen Sinne handelt (Rn. 17). Tenor … Weiterlesen

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