Schlagwort-Archive: Lotteriegewinn
Ein Lotteriegewinn ist auf die Grundsicherung nach dem SGB II anzurechnen
Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.2010 – L 19 AS 77/09 Ein Lotteriegewinn ist auf die Grundsicherung nach dem SGB II anzurechnen, da es sich hierbei um den Zufluss von Einkommen im sozialrechtlichen Sinne handelt (Rn. 17). Tenor … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Sozialrecht
Verschlagwortet mit Grundsicherung für Arbeitssuchende, Lotteriegewinn
Kommentare deaktiviert für Ein Lotteriegewinn ist auf die Grundsicherung nach dem SGB II anzurechnen