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Eine wenige Minuten dauernde Mithilfe beim Kühetreiben ist nicht unfallversichert

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.06.2011 – L 3 U 134/09 Eine vorübergehende, für die Dauer von fünf Minuten erbrachte Mithilfe beim Kühetreiben an einen Landwirt durch dessen Bekannten ist nicht nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII unfallversichert. … Weiterlesen

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