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Dauernde Aufbewahrung von Kfz-Schein im Handschuhfach keine Gefahrerhöhung

LG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 23.06.2010 – 5 U 153/09 Die dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach des Fahrzeugs stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung dar (Rn.32)(Rn.33). (Leitsatz des Gerichts) Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des … Weiterlesen

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