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Automatisierter Forderungseinzug eines Inkassounternehmens ohne einzelfallbezogene Prüfung rechtfertigt allenfalls eine 0,5-Gebühr nach 2300 VV RVG

AG Gütersloh, Urteil vom 04. Mai 2018 – 10 C 1099/17 Automatisierter Forderungseinzug eines Inkassounternehmens ohne einzelfallbezogene Prüfung rechtfertigt allenfalls eine 0,5-Gebühr nach 2300 VV RVG Tenor Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. … Weiterlesen

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