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Die Vornahme eines schwerwiegenden operativen Eingriffs (hier: HWS-Operation) ohne zuvor gesicherte Diagnose kann als grober Behandlungsfehler zu werten sein.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.11.2016 – 26 U 111/15 Ist vor einer HWS-Operation eine neurologische Untersuchung geboten und unterbleibt diese, ist die Operation nicht indiziert. Die Vornahme eines schwerwiegenden operativen Eingriffs ohne zuvor gesicherte Diagnose kann als grober Behandlungsfehler zu werten … Weiterlesen

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