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Zur zollrechtlichen Gestellungspflicht

BGH, Urteil vom 20.07.2004 – VII R 38/01 1. In einem Beförderungsmittel eingeführte versteckte oder verheimlichte Waren sind nur gestellt, wenn ihr Vorhandensein der zuständigen Zollstelle ausdrücklich mitgeteilt wird. § 8 Satz 2 ZollV ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. 2. … Weiterlesen

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