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Geschwindigkeitsmessgeräts “Traffipax SpeedoPhot“ bedarf keiner Betriebserlaubnis

OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 2012 – III-3 RBs 268/12, 3 RBs 268/12 Das Geschwindigkeitsmessgerät “Traffipax SpeedoPhot” bedarf neben der (Bauart-) Zulassung und der Eichung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 EichG) keiner zusätzlichen “Betriebserlaubnis”. Ein Rechtssatz des Inhaltes … Weiterlesen

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