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Zur Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile
LG Augsburg, Urteil vom 09.07.2013 81 O 3956/12 Die Begründetheit eines Klageantrags auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils gemäß §§ 722, 723 ZPO setzt voraus, dass die ausländische Entscheidung rechtskräftig ist, dass kein Anerkennungshindernis nach § 328 ZPO besteht und dass … Weiterlesen →
Veröffentlicht unter Zivilprozessrecht
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Verschlagwortet mit Anerkennung ausländischer Urteile, Vollstreckbarerklärung
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