Haftung des Reiseveranstalters für eine Verletzung des Reisenden an einem defekten Plastikliegestuhl in der Hotelanlage

LG Hamburg, Urteil vom 05. November 1997 – 302 S 142/97

Keine Haftung des Reiseveranstalters wegen defektem Plastikliegestuhl an Swimmingpool, wenn Reisender sich vor dem Draufsetzen nicht der Mangelfreiheit des Liegestuhles vergewissert.

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