BGH, Urteil vom 14.07.2016 – III ZR 387/15
Gemäß einem Bericht der Süddeutschen Zeitung erleichtert der BGH die Kündigung von Verträgen, die ausschließlich online geschlossen werden.Eine AGB-Klausel des Unternehmens, die eine Kündigung per Mail ausschließt, sondern für eine Kündigung die Schriftform verlangt, sei unwirksam. Hierin liege eine unangemessene Benachteiligung des Kunden.
Sobald eine Pressemitteilung oder der Volltext des Urteils vom BGH vorliegt, wird hier eine entsprechende Veröffentlichung erfolgen.