Anwaltsgericht Nürnberg, Urteil vom 06.03.2020 – 5 EV 42/19
beA: 3.000 € Geldbuße wegen Verstoßes gegen die passive Nutzungspflicht
Gemäß Mitteilung in Ausgabe 3 des Kammerreports der Hamburgischen Rechtsanwaltskammer vom 28.05.2020 wurde eine Rechtsanwältin wegen fehlender Erstregistrierung beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) vom Anwaltsgericht Nürnberg zu einer Geldbuße in Höhe von 3.000,00 EUR verurteilt.
Die Kollegin war bislang weder straf- noch berufsrechtlich in Erscheinung getreten.
Zu berücksichtigen sei aber auch, dass über beA auch fristgebundene Zustellungen durchgeführt werden, so dass von einer unterlassenen Erstregistrierung ein erhebliches Gefährdungspotential ausgehe, so das Gericht.
sk