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Unfallopfer hat keinen Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung für künftige Schäden

LG Hamburg, Urteil vom 27.07.2011 – 302 O 192/08 Prozess gegen KfZ-Haftpflichtversicherer – Landgericht Hamburg lehnt Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung für künftige Schäden ab Die für Verkehrszivilrecht zuständige Zivilkammer 2 des Landgerichts Hamburg hat mit Urteil vom heutigen Tage über … Weiterlesen

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