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Keine Haftung des Wasserversorgungsunternehmens bei Wasserrohrbruch in Gebäudeaußenwand

LG Mannheim, Urteil vom 14.11.2014 – 1 S 33/14 Bei einem Wasserrohrbruch in der Außenwand eines Gebäudes ist die Haftung des Wasserversorgungsunternehmens nach dem Haftpflichtgesetz ausgeschlossen, da der Schaden “innerhalb eines Gebäudes” im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. … Weiterlesen

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