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Bei Eisenbahnwaggons, die bauartbedingt erklettert werden können, muss deutlich auf Lebensgefahr durch Oberleitungen hingewiesen werden

BGH, Urteil vom 14. März 1995 -VI ZR 34/94 1. Bei Eisenbahnwaggons, die infolge ihrer Bauart (zB fest angebrachte Leitern) das Erklettern des Wagendaches ermöglichen, muß, wenn sie auf einem für Kinder zugänglichen und von ihnen auch betretenen Gelände abgestellt … Weiterlesen

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