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Zum Trocknen der Wäsche in der Wohnung als gewöhnlicher Mietgebrauch

AG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2008 – 53 C 1736/08 Das Trockenaufkommen von drei Waschtagen pro Monat hält sich im Rahmen des Üblichen, so dass das Trocknen von Wäsche auf Wäscheständern oder ähnlichen Vorrichtungen innerhalb der Wohnung vom gewöhnlichen Mietgebrauch umfasst … Weiterlesen

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