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Keine Pflicht des Arztes zur Erinnerung an eine zeitlich näher bestimmte Vorsorgeuntersuchung bei nicht sicher bösartigem Befund
OLG Koblenz, Urteil vom 24.06.2010 – 5 U 186/10 Wenn der Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit einer erneuten Vorsorgeuntersuchung hinweist und ihm dafür einen Zeitkorridor nennt, gibt es in der Regel keine rechtliche Pflicht, den Patienten an die Terminswahrnehmung … Weiterlesen
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