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Zum Nachweis des arglistigen Verschweigens von Vorschäden durch den Versicherungsnehmer
OLG Köln, Urteil vom 06.11.2007 – 9 U 31/07 Hat der Agent es übernommen, das Antragsformular ganz oder teilweise auszufüllen, so lässt sich zwar allein mit dem Inhalt des ausgefüllten Antragsformulars nicht beweisen, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat. … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Versicherungsrecht
Verschlagwortet mit arglistiges Verschweigen, Versicherungsagent, Versicherungsvertreter, Vorschäden
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