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Zur Frage der Aufrechterhaltung mit Versorgungsleistungen durch den Vermieter nach Ende des Mietvertrages

KG Berlin, Beschluss vom 16.05.2011 – 8 U 2/11 Mit Beendigung des Mietvertrages endet auch die Pflicht des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung gemäß § 535 Abs. 1 BGB. Bei der Prüfung der Frage, ob der Vermieter gleichwohl nach Treu und Glauben … Weiterlesen

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