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Ohne inländische Beschäftigung kein Versicherungsschutz im Ausland

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.09.2011 – L 3 U 170/07 Ohne inländische Beschäftigung kein Versicherungsschutz im Ausland Wer für eine Auslandstätigkeit eingestellt und anschließend nicht beim gleichen Arbeitgeber im Inland weiterbeschäftigt werde, ist während seines Auslandeinsatzes nicht gesetzlich unfallversichert. Dies … Weiterlesen

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