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Zum Eintritt der Krankenversicherungspflicht bei Unterbrechung des Sozialhilfebezuges

SG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 08.09.2011 – S 61 KR 151/11 1. § 5 Abs 8a S 3 SGB 5 lässt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nur entfallen, wenn der Sozialhilfebezug weniger als einen Monat unterbrochen wird. Die Norm … Weiterlesen

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