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Keine Haftung eines Schnellrestaurants für Schäden durch vom Kunden verschütteten heißen Kaffee

Landgericht München I, Urteil vom 10.11.11 – 30 S 3668/11 Der verschüttete Kaffeebecher Die 30. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute entschieden, dass der Kundin eines Schnellrestaurants keine Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen. Die Klägerin hatte im April 2009 morgens … Weiterlesen

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