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Vermögensdelikt zum Nachteil Dritter kann Grund zur außerordentlichen Kündigung sein

ArBG Hamburg, Urteil vom 13.3.2008, 2 Ca 454/07 Auch ein Vermögensdelikt zum Nachteil Dritter kann Grund zur außerordentlichen Kündigung sein. Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 3. Der Wert des … Weiterlesen

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