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Zur Beweislast für die unvollständige Ablieferung des Transportguts nach CMR
OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2011 – 18 U 81/09 1. Die Beweislast für eine unvollständige Ablieferung des Gutes liegt nach der CMR beim Anspruchsteller. 2. Art. 30 CMR begründet keine Beweislastumkehr zu Lasten des Frachtführers im Falle eines bei Ablieferung … Weiterlesen
									
						Veröffentlicht unter Transportrecht					
					
				
								
					Verschlagwortet mit CMR, Frachtführerhaftung, unvollständige Ablieferung				
				
				
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