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Zum Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen

BGH, Urteil vom 16.12.2014 – VI ZR 39/14 – Hochleistungsmagneten 1. § 824 Abs. 1 BGB bietet keinen Schutz vor abwertenden Meinungsäußerungen. Dies gilt auch für Äußerungen, in denen Tatsachen und Meinungen sich vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, … Weiterlesen

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